Einwohnermeldeämter

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Bundesmeldegesetz

Am 01. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft und ersetzt damit das bisherige Melderechtsrahmengesetz. Das Gesetz regelt zukünftig u. a. die Meldepflichten, Melderegisterauskünfte, Art und Weise der Datenspeicherung und die Datenübermittlungen.

Unverändert bleibt es bei der Pflicht zur Anmeldung und in wenigen Fällen zur Abmeldung (z. B. Wegzug ins Ausland oder Aufgabe einer Nebenwohnung) bei der Meldebehörde. Wer in der Gemeinde Stadt Oberharz am Brocken eine Wohnung bezieht, ist verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug im Einwohnermeldeamt der Stadt Oberharz am Brocken anzumelden. Bei der Anmeldung müssen für alle zuziehenden Personen die Personalausweise und/ oder die Reisepässe vorgelegt werden. Zusätzlich ist ab dem 01. November 2015 eine vom Wohnungsgeber bzw. vom Vermieter ausgestellte schriftliche Bestätigung über den erfolgten Wohnungsbezug vorzulegen. Er unterliegt damit bei Meldevorgängen gemäß § 19 BMG der Mitwirkungspflicht. Mit dieser neuen Regelung sollen Scheinanmeldungen verhindert werden. Für den Fall, dass die meldepflichtige Person in sein Eigenheim einzieht, ist bei der Meldung im Einwohnermeldeamt der Stadt Oberharz am Brocken eine Selbsterklärung abzugeben.

Die hierzu erforderlichen Formulare können auf dieser Internetseite heruntergeladen werden. Selbstverständlich können aber auch im Einwohnermeldeamt Elbingerode, in den Bürgerbüros Benneckenstein und Hasselfelde entsprechende Vordrucke abgeholt werden.

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