Leistungsbeschreibung
Beantragung Personalausweis und Reisepass

Der deutsche Personalausweis ist ein amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis. Grundsätzlich vergibt ihn die für den Hauptwohnsitz zuständige Personalausweisbehörde auf Antrag des Bürgers. Deutsche ab 16 Jahren sind zum Besitz eines Personalausweises oder Reisepasses verpflichtet.

Reisepässe werden für Reisen außerhalb der Europäischen Union benötigt.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie beim Auswärtigen Amt.

 

Voraussetzungen

  • Deutsche/r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • für Alleinbeantragung Vollendung des 16. Lebensjahres bzw. beim Reisepass das 18. Lebensjahr

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Falls Sie nur noch ein altes Dokument haben, bringen Sie dieses bitte mit, auch wenn es bereits abgelaufen ist.
  • Digital erstelltes biometrisches Lichtbild.
    Dieses kann bei einem zertifizierten Fotografen (empfohlen) oder im Einwohnermeldeamt vor Ort erstellt werden.
  • Geburtsurkunde
  • Ggf. Eheurkunde
  • Bei Beantragung für unter 16-Jährige (Personalausweis) bzw. unter 18-Jährige (Reisepass) muss die Zustimmung aller sorgeberechtigten Elternteile vorliegen.
  • Soll ein Dokument für Minderjährige beantragt werden, müssen diese zwingend anwesend sein.

 

Welche Gebühren fallen an?

Erstellung digitales biometrisches Lichtbild

  • mittels PointID® vor Ort: 6,00€

Personalausweis

  • unter 24 Jahren: 22,80€
  • ab 24 Jahren: 37,00€

Reisepass

  • unter 24 Jahren: 37,50€
  • ab 24 Jahren: 70,00 €