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Aktuelles aus dem Amtsbereich:

September 2025


Änderung der Hebesätze


Der Stadtrat der Stadt Oberharz am Brocken hat in seiner Sitzung am 09.09.2025 neue Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer beschlossen.
Die moderat erhöhten Sätze gelten ab dem 01.01.2026.
Die letzte Steueranpassung erfolgte im Jahr 2019. Seitdem sind die finanziellen Herausforderungen für die Stadt enorm gestiegen.
Die Kosten für die Unterhaltung der Kindertagesstätten, Straßen, Brücken usw. können nicht auskömmlich aus den laufenden Einnahmen geleistet werden.
Die Satzung finden Sie hier zum Download.

Die Hebesätze in der Übersicht:

Grundsteuer A (Wiesen- und Forstgrundstücke o.ä.)
Hebesatz bis 31.12.2025 400 v.H.
Hebesatz ab 01.01.2026 535 v.H.

Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke)
Hebesatz bis 31.12.2025 400 v.H.
Hebesatz ab 01.01.2026 500 v.H.

Gewerbesteuer
(Gewinne von Gewerbebetrieben in der Stadt Oberharz am Brocken)

Hebesatz bis 31.12.2025 380 v.H.
Hebesatz ab 01.01.2026 400 v.H.

Januar 2025

Erteilung von Lastschrifteinzügen


Für die Erhebung der Steuern und Bezahlung von Pachten oder ähnlichen Zahlungen an die Stadt Oberharz am Brocken, bieten wir den bequemen und kostenfreien Lastschrifteinzug an. Das Formular finden Sie hier zum Download.

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finden Sie auch in unserem Bereich Ordnungsamt.

 

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