Leistungsbeschreibung

Untersuchungsberechtigungsschein für Minderjährige

Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten (Ausbildung), müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung). Bei der Untersuchung wird festgestellt, ob Sie körperlich und entwicklungsmäßig für diesen Beruf geeignet sind.

Damit soll verhindert werden, dass Sie aufgrund der Arbeit gesundheitliche Schäden erleiden. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.

Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit arbeiten (maximal 2 Monate). Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schülerpraktikum.

 

Voraussetzungen

  • Beantragung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten oder persönlich

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität

 

Welche Gebühren fallen an?

Die Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheines ist kostenfrei.