Leistungsbeschreibung
Untersuchungsberechtigungsschein für Minderjährige
Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten (Ausbildung), müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung). Bei der Untersuchung wird festgestellt, ob Sie körperlich und entwicklungsmäßig für diesen Beruf geeignet sind.
Damit soll verhindert werden, dass Sie aufgrund der Arbeit gesundheitliche Schäden erleiden. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.
Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit arbeiten (maximal 2 Monate). Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schülerpraktikum.
Voraussetzungen
- Beantragung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten oder persönlich
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
Welche Gebühren fallen an?
Die Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheines ist kostenfrei.
Terminreservierung
Zur Vermeidung von Wartezeiten bieten wir die Möglichkeit der Terminreservierung.
Vorerst können für die Sprechzeiten am Montag und Freitag Onlinetermine gebucht werden. An diesen Tagen werden vorrangig Terminanliegen bearbeitet.
oder telefonisch unter:
Dienststelle Elbingerode (Harz)
Markt 1
38875 Elbingerode
Telefon 039454 - 452 35
Dienststelle Hasselfelde
Nordhäuser Str. 3
38899 Hasselfelde
Telefon 039459 - 789 133
Öffnungszeiten
Montag 09:00-12:00 Uhr
Dienstag 09:00-12:00 / 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00-12:00 Uhr
Freitag 09:00-12:00 Uhr