Amtliche Bekanntmachung:
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung (Nr. 09/2026)
zur amtlichen Feststellung des Ausbruchs der Aviären Influenza (Geflügelpest) bei einem
Wildvogel in der Gemarkung Wernigerode, Stadt Wernigerode im Landkreis Harz
Gemäß § 41 Abs. 3 und 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) wird hiermit ein weiterer Ausbruch
der Aviären Influenza im Landkreis Harz öffentlich bekanntgegeben.
[...]
Die bereits mit Datum vom 28.01.2026 verfügte Aufstallungsanordnung gem. § 13 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest für jegliches gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden) gilt weiterhin. Ausgenommen von der Stallpflicht sind Tauben.
Auf die strikte Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelbeständen wird ebenfalls hingewiesen.
Hier gelangen Sie zu den amtlichen Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Landkreis Harz:
https://www.kreis-hz.de/de/bekanntmachungen-der-kreisverwaltung.html