Aufhebung Stallpflicht im Landkreis Harz
Der Landkreis Harz hat die Stallpflicht für Geflügel aufgehoben.
Jeder Tierhalter ist trotzdem verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Tiere nur im Stall gefüttert und getränkt werden. Es dürfen keine Wildvögel die Möglichkeit haben, sich am Futter bedienen zu können.
Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügel umfassen die Verhinderung des Kontakts mit Wildvögeln durch sichere Lagerung von Futter und Wasser, das Tragen von Schutzkleidung und das Desinfizieren von Schuhen beim Betreten des Stalls sowie die regelmäßige Hygiene wie Händewaschen. Es ist auch entscheidend, für eine Schädlingsbekämpfung zu sorgen, den Stall und die Ausrüstung sauber zu halten. Neben der Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen ist es wichtig, dass Bestände regelmäßig kontrolliert und nur gesunde Tiere zugekauft werden. Erste Krankheits- oder auch Todesfälle bei Geflügel sollten immer durch einen Tierarzt abgeklärt werden.
Hier der Link zur Landkreis Harz-Internetseite mit der amtlichen Bekanntmachung.