Amtliche Bekanntmachungen:
- Amtliche Bekanntmachung zur Aufstallungsanordnung gem. § 13 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung)
- Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung: Festlegung einer Schutzzone und einer Überwachungszone zum Schutz gegen die Aviäre Influenza (Geflügelpest)
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Aufgrund des Verdachts des Ausbruchs der Geflügelpest in einem Geflügelbestand im Landkreis
Harz und des hohen Risikos des Eintrags der Geflügelpest durch Wildvögel wird zum Schutz der
Geflügelbestände im Landkreis Harz die sofortige Aufstallung des gesamten gehaltenen Geflügels
(Ausnahme Tauben) bis auf Widerruf angeordnet.
Die Aufstallungsanordnung und das Verbot von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen
ähnlicher Art mit Geflügel und Tauben werden ab sofort angeordnet und gelten bis Aufhebung.
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