Allgemeinverfügung des Landkreises Harz zur Aufstallungsanordnung gem. § 13 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung)
Im Landkreis Harz besteht der Verdacht auf einen Ausbruch der hochansteckenden Aviären Influenza (Vogelgrippe, Geflügelpest) bei gehaltenen Vögeln.
Aus diesem Grund wurde diese Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht erlassen.