Einwohnermeldeämter
Das Einwohnermeldeamt in Hasselfelde ist
vom 19.06.2025 bis zum 04.07.2025 geschlossen.
Ausnahmen hiervon sind der 26.06.2025 und der 03.07.2025.
An diesen Tagen hat das Einwohnermeldeamt Hasselfelde während der üblichen Zeiten geöffnet.
Das Einwohnermeldeamt in Elbingerode ist am
26.06.2025 sowie am 03.07.2025 geschlossen.
Wichtige Information:
Zur Vermeidung von Wartezeiten bieten wir nunmehr die Möglichkeit der Terminreservierung.
Vorerst können für die Einwohnermeldeämter in Elbingerode (Harz) und Hasselfelde für die Sprechzeiten am Montag und Freitag Onlinetermine gebucht werden. An diesen Tagen werden vorrangig Terminkunden bearbeitet.
Hinweise zur Reservierung:
Nach einer Terminreservierung erhalten Sie eine E-Mail mit Ihren Termindetails.
Hinweise zu Terminabsagen:
Bitte sagen Sie nicht mehr benötigte Termine unbedingt ab!
Leider kommt es immer wieder vor, dass gebuchte Termine nicht wahrgenommen werden, wobei es dafür unterschiedlich Gründe geben kann. Dadurch entstehen Lücken im Bearbeitungsablauf in den Einwohnermeldeämtern.
Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können oder nicht mehr benötigen, bitten wir dringlichst darum, diesen Termin abzusagen. Andere Bürger können diesen Termin dann für ihr Anliegen buchen.
Wenn Sie den Termin selber online gebucht haben, haben Sie eine E-Mail erhalten, in welcher ein entsprechender Link enthalten ist, den Sie bitte benutzen. Eine Absage ist auch telefonisch möglich.
Bundesmeldegesetz
Am 01. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft und ersetzt damit das bisherige Melderechtsrahmengesetz. Das Gesetz regelt zukünftig u. a. die Meldepflichten, Melderegisterauskünfte, Art und Weise der Datenspeicherung und die Datenübermittlungen.
Unverändert bleibt es bei der Pflicht zur Anmeldung und in wenigen Fällen zur Abmeldung (z. B. Wegzug ins Ausland oder Aufgabe einer Nebenwohnung) bei der Meldebehörde. Wer in der Gemeinde Stadt Oberharz am Brocken eine Wohnung bezieht, ist verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug im Einwohnermeldeamt der Stadt Oberharz am Brocken anzumelden. Bei der Anmeldung müssen für alle zuziehenden Personen die Personalausweise und/ oder die Reisepässe vorgelegt werden. Zusätzlich ist ab dem 01. November 2015 eine vom Wohnungsgeber bzw. vom Vermieter ausgestellte schriftliche Bestätigung über den erfolgten Wohnungsbezug vorzulegen. Er unterliegt damit bei Meldevorgängen gemäß § 19 BMG der Mitwirkungspflicht. Mit dieser neuen Regelung sollen Scheinanmeldungen verhindert werden. Für den Fall, dass die meldepflichtige Person in sein Eigenheim einzieht, ist bei der Meldung im Einwohnermeldeamt der Stadt Oberharz am Brocken eine Selbsterklärung abzugeben.
Die hierzu erforderlichen Formulare können auf dieser Internetseite heruntergeladen werden. Selbstverständlich können aber auch im Einwohnermeldeamt Elbingerode, in den Bürgerbüros Benneckenstein und Hasselfelde entsprechende Vordrucke abgeholt werden.
Online-Wahlscheinantrag (offline)

Dienststelle Elbingerode (Harz)
Markt 1
38875 Elbingerode
Telefon 039454 - 452 35

Dienststelle Hasselfelde
Nordhäuser Str. 3
38899 Hasselfelde
Telefon 039459 - 789 133

Öffnungszeiten
Montag 09:00-12:00 Uhr
Dienstag 09:00-12:00 / 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00-12:00 Uhr
Freitag 09:00-12:00 Uhr

Außenstelle Benneckenstein (Harz)
Bahnhofstr. 22
38877 Benneckenstein
geschlossen